Rechtliches zum Thema Glücksspiel
Was ist in der Schweiz erlaubt?
Inwiefern schützt das Gesetz vor problematischem Spielverhalten?
Was ist die rechtliche Grundlage in der Schweiz?
Geldspiele anzubieten, ist ein lukratives Geschäftsmodell und darf in der Schweiz nur von bewilligten Casinos und Lotteriegesellschaften angeboten werden.
Seit Januar 2019 sind alle Geldspiele in einem Gesetz geregelt (BGS). Es vereint das bisherige Spielbankengesetz von 1998 und das Lotteriegesetz von 1923.
Was änderte sich mit dem neuen Glücksspielgesetz?
- Das Gesetz öffnet den Markt für legale Angebote von Casinospielen im Internet.
- Kleine Pokerturniere dürfen – mit einer kantonalen Bewilligung seitdem auch ausserhalb von Casinos angeboten werden. Allerdings müssen verschiedene Auflagen erfüllt werden.
- Seit Inkrafttreten des Gesetzes gilt auch für Lotteriespiele das Mindestalter von 16 Jahren.
- Zur Erarbeitung des Sozialkonzepts sind die Anbieter nicht mehr verpflichtet, mit Suchtfachstellen zusammenzuarbeiten.
- Zur Aufhebung einer Spielsperre muss aufgrund des BGS eine kantonal anerkannte Fachperson zugezogen werden.
Casinos
Glücksspiele wie Roulette, Black Jack und Spielautomaten sind in der Schweiz nach wie vor nur in Casinos erlaubt. Werden diese Geldspiele ausserhalb der bewilligten Casinos angeboten, sind sie illegal (z.B. Black Jack oder Spielautomaten in einem privaten Club oder einer Bar). Jugendliche unter 18 Jahren haben in Casinos sowie Online-Casinos keinen Zutritt. Jedes Casino muss Massnahmen zum Spielerschutz erarbeiten, welche beschreiben, wie das Casino einer potenziellen Spielsucht sowie den sozial schädlichen Auswirkungen des Spiels vorbeugen oder diese beheben will.
Online-Angebot
Schweizer Casinos dürfen seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes von 2019 auch Online-Casinospiele anbieten. Aktuell gibt es folgende legale Angebote in Schweiz: Baden, Luzern, Pfäffikon, Davos, Interlaken, Bern, Meyrin und Lugano. Die Online-Casinos sind zwar an terrestrische Casinos angebunden, gespielt werden kann aber von der ganzen Schweiz aus. Angebote von ausländischen Anbietern werden mittels Netzsperren (IP-Blocking) für Spielende in der Schweiz gesperrt.
Lotterien
Die beiden Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande konnten schon bis anhin Spiele auch über das Internet vertreiben. Alle anderen Lotterie und Wettangebote im Internet sind in der Schweiz weiterhin illegal.
Neuerdings dürfen Swisslos und die Loterie Romande ebenfalls Live-Wetten anbieten. Live-Wetten bieten ein hohes Suchtpotential. Bei allen Online-Lotteriespielen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, seit des BGS gilt auch für alle Losprodukte am Kiosk ein Mindestalter von 16 Jahren, wobei die beiden Lotteriegesellschaften (Loterie romande und Swisslos) freiwillig die Altersbegrenzung auf 18 Jahre angehoben haben. Gewinne bis zu 1 Mio. Franken werden nicht mehr besteuert.
Die beiden Anbieter sind aufgrund des BGS dazu verpflichtet, wie die Casinos ein Sozialkonzept zum Spielerschutz zu erarbeiten und umzusetzen. Lotterien im kleineren Rahmen (Tombolas, Bingo etc.) können von den kantonalen Bewilligungsbehörden genehmigt werden. Wetten sind erlaubt, wenn sie nicht gewerbsmässig sind, das heisst, wenn die eingesetzten Beiträge wieder vollumfänglich ausbezahlt werden (beispielsweise bei einem Tippspiel unter Arbeitskolleginnen und -kollegen).
Gesetz zum Geldspiel
Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen.
Quellen
Bundesamt für Justiz. (2019). Der rechtliche Rahmen der Geldspiele in der Schweiz.
Bundesrat. (2018). Volksabstimmung vom 10. Juni 2018. Erläuterungen des Bundesrates. Bundeskanzlei.